ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH 1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung und / oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluss, frühere Angebote von uns oder frühere Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat. 1.3. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet.

2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, ÄNDERUNG DER LIEFERARTIKEL 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dadurch mit uns zustande, dass wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen. 2.2. Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten und Katalogen behalten wir uns vor, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. unserem Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels Änderungen - dies sind Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion und / oder Modelltype - ist uns die Lieferung eines dem bestellten Artikels entsprechenden anderweitigen Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5 % übersteigt.

3. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG 3.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist. 3.2. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. 3.3. Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern, die Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. 3.4. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist Ursache des Verzuges.

4. PREISE 4.1Unsere Preise gelten bei Versand ab unserem Lager Homburg. Versandspesen sind in den Preisen nicht enthalten, sondern vom Kunden zusätzlich zu zahlen. 4.2. Die Preise sind Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. 4.3. Bei Warenlieferung unter € 200,-- sind wir berechtigt, einen Mindermengen-Zuschlag in Höhe von € 15,--zu berechnen.

5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG 5.1. Wir versenden bei uns bestellte Artikel grundsätzlich gegen Bar-Nachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung vorbehalten. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des / der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben haben. 5.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist die Übergabe an den Spediteur.

6. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT 6.1. Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Bar-Nachnahme ausliefern, sind unsere Rechnungen binnen einer Woche ab Zugang ohne jeden Abzug zu bezahlen. 6.2. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. 6.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. 6.4. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein, sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden Ansprüche fällig zu stellen. 6.5. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß § 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne dass hierin und / oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Artikel. Die uns durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen. 6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten.

7. EIGENTUMSVORBEHALT 7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor ( Vorbehaltsware ). 7.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen ( Lieferscheine, Rechnungen usw. ) vorzulegen. 7.3. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel ( z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen ), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt. 7.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, HAFTUNG 8.1. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. 8.3. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Für Halbleiter und ähnliche elektronische Bauteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 8.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstehen, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. 8.5. Wir leisten keine Gewähr durch Nachbesserung oder, nach unserer Wahl, durch Ersatzlieferung. Hierzu hat uns der Kunde den beanstandeten Artikel vollständig in der Originalverpackung zuzusenden und hierbei die beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware an uns und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der Kunde. 8.6. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn wir unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen. 8.7. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. 8.8. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden; die Abtretung von gegen uns bestehende Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. 8.9. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder zugesandten Artikel, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per Bar-Nachnahme zu erheben.

9. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON SOFTWARE 9.1. Im Falle der Lieferung von Software ( Standardsoftware ) dritter Unternehmen ( Softwarehersteller ) gelten unsere Geschäftsbedingungen für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software ausgehändigten Herstellerbedingungen.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL 10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.



















   

Am Hochrech 33

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Saarland

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